Informationen zum Elektro G
Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz ist zum 13. August 2005 in Deutschland in Kraft getreten und wurde am 24. Oktober 2018 erweitert. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2002/19 (bzw. WEEE-Richtlinie 2012/96/EG) um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Demnach sind Altgeräte vor der Durchführung weiterer Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen einer Erstbehandlung zuzuführen.
Wir betreiben eine Erstbehandlungsanlage, bieten eine Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz und eine gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von Altgeräten inklusive kompletten Nachweisverfahren. Wir gehen sogar noch weiter und setzten auf aufwendige Verfahren, um eine umweltschonende Entsorgung voranzutreiben. Gehen Sie kein rechtliches Risiko ein und schonen Sie die Umwelt, indem Sie auf auf die Corebo GmbH setzen.
Wir dürfen von Privtpersonen keinen E Schrott annehmen
Das ElektroG bezweckt die generelle Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und die Wiederverwendung sowie die Verwertung der nicht zu verhindernden Abfälle. Darüber hinaus soll die Verwendung von Schadstoffen in den Geräten verringert werden. Damit leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Reduktion der Schadstoffemissionen.
Es ist uns nicht gestattet E Schrott von Privatpersonen anzunehmen. Ihre Stadt bietet die Möglichkeit der kostenlosen E Schrott Entsorgung in haushaltsüblichen Mengen in den dafür vorgesehenen Sammelstellen. Nähere Infos finden sie hier.
Jeder Gewerbetreibende, der Elektroschrott entsorgen lässt, muss sich einen Entsorgungsnachweis austellen lassen.