COREBO – Zertifiziert & geprüft
Sie sollten bei einer Datenträgervernichtung unbedingt auf eine sichere und gesetzeskonforme Vernichtung achten. Was ist so wichtig daran? Es gibt gesetzliche Vorschriften an die Unternehmen in Kerpen gebunden sind. Zum Beispiel muss die DSGVO eingehalten werden und ein Entsorgungsnachweis ausgestellt werden. Auf der anderen Seite können Dritte über eine unsachgemäße Datenträgervernichtung an sensible Unternehmens- und Kundendaten gelangen. Dieses Szenario sollte unbedingt vermieden werden. Durch unsere Zertifizierung können wir nachweislich Ihre Daten sicher vernichten. Dies wurde unter anderem von externen Qualitätsmanagern überprüft. Beim Entsorgungsprozess halten wir die DSGVO ein und stellen umgehend einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus. Wir garantieren, dass sämtliche Daten auf den Datenträgern restlos gelöscht werden.
Personenbezogene oder vertrauliche Daten müssen in Deutschland laut Bundesdatenschutzgesetz vom jeweiligen Verantwortlichen sicher aufbewahrt werden und mit allen nötigen und vorgeschriebenen Maßnahmen vor unerlaubten Zugriff Dritter geschützt sein. Der Schutz dieser Daten muss auch während der Entsorgung und Vernichtung gewährleistet sein, weshalb die Datenvernichtung nur von zertifizierten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden sollte. Die Fahrtroute GPS-getrackt und überwacht wird. Die Datenträger wie Festplatten, Chipkarten, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder DVDs in gesicherten und videoüberwachten Räumen vernichtet werden. Unabhängig davon sind alle Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzverordnung verpflichtet und der komplette Entsorgungsprozess wird dokumentiert. Eine garantierte und sichere Vernichtung der Daten deckt nur einen Teil unserer Dienstleistungen ab. Wir bieten außerdem einen bundesweiten Abholservice, eine vor-Ort Besichtigung für eine gewissenhafte Entsorgungsplanung und einen Abbau sämtlicher Datenträger in den gegebenen Räumlichkeiten an. Auch die Bereitstellung von Behältern wie Gitter-Boxen für einen regelmäßigen Abtransport ist möglich. Informationen zu den anfallenden Kosten erhalten Sie in einem ausführlichen Gespräch. Nur so können wir ein individuelles Angebot erstellen, das Ihre Kosten minimiert.
DIN 66399
Nach DIN 66399 und durch gesicherte Prozesse sowie ständiger Überwachung der Qualitätssicherung, vernichten wir Ihre analogen sowie digitalen Datenträger. Doch wen betrifft die DIN Norm? Im Wesentlichen sind alle Unternehmen in Kerpen betroffen, die Prozesse zur Vernichtung von sensiblen Daten durchführen. Das Ziel der DIN 66399 ist durch Effektivität und Effizienz Kosten und Zeit einzusparen. Alles in allem gibt es drei Schutzklassen für die Datenträgervernichtung. 1. Klasse: steht für die normale Sicherheit bei internen Daten. 2. Klasse: steht für die höhere Sicherheit bei vertraulichen Daten. 3. Klasse: steht für die höchste Sicherheit bei besonders geheimen Daten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in Sachen Schutzklassen und Vernichtungsstufen und erstellen ihnen ein individuelles Angebot.
Die Lebensdauer einer HDD beträgt 5 bis 10 Jahre, aber in Unternehmen werden die Datenträger meist nach 4 Jahren ausgetauscht. Ein Datenverlust durch eine kaputte Festplatte ist oft mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbunden. Daher ist ein Austausch alle vier Jahre berechtigt. Auch weitere Datenträger verfügen über eine begrenzte Lebensdauer und sollten in entsprechenden Zeitabständen ausgetauscht werden. Der Bedarf nach Datenträgervernichtungen ist entsprechend hoch. Welchen Aufwand Datendiebe betreiben, um an sensible Unternehmensdaten zu gelangen wird leicht Unterschätzt. Setzten Sie auf eine sichere, also physische Datenträgervernichtung.
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