COREBO – Zertifiziert & geprüft
Sie sollten bei einer Datenträgervernichtung unbedingt auf eine sichere und gesetzeskonforme Vernichtung achten. Wieso sollten Sie sich unbedingt daran halten? Sie müssen gesetzliche Pflichten einhalten Dies betrifft sowohl die DSGVO als auch die Entsorgungsnachweispflicht. Zum anderen können durch eine unsachgemäße Datenträgervernichtung sensible Unternehmens- und Kundendaten an Dritte gelangen. Dies sollten Sie unter allen Umständen verhindern. Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen können wir nachweislich Ihre Datenträger sicher vernichten. Für die Zertifizierung mussten wir uns unter anderem von externen Qualitätsmanagern prüflen lassen. Sie erhalten umgehend einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis von uns und wir sorgen dafür, dass die DSGVO eingehalten wird. Wir garantieren, dass sämtliche Daten auf den Datenträgern restlos gelöscht werden.
Der komplette Vernichtungsprozess ist als lückenlose Entsorgungskette aufgebaut Das heißt, dass die Speichermedien in Safe-Boxen transportiert werden. Die Fahrtroute GPS-getrackt und überwacht wird. Die Datenträger wie Festplatten, Chipkarten, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder DVDs in gesicherten und videoüberwachten Räumen vernichtet werden. wird der ganze Entsorgungsprozess dokumentiert und alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datenschutzverordnung verpflichtet. Ferner bieten wir einen bundesweiten Abholservice. Nicht zuletzt ist ein fachmännischer Abbau der Datenträger oder ganzer IT-Anlagen bei Bedarf möglich. Nähere Informationen zu unseren Sicherheitsstufen 0-4, H-4, T-4 sowie E-4 und der DIN 66399 – 1-3 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. So können wir Sie ausführlich beraten und Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Hinweis
Nach DIN 66399 und durch gesicherte Prozesse sowie ständiger Aufsicht der Qualitätssicherung, vernichten wir Ihre analogen sowie digitalen Datenträger. Doch wer ist von der DIN Norm betroffen? Grundsätzlich betrifft die DIN 66399 alle Unternehmen in Lippstadt, die Prozesse zur Vernichtung von sensiblen Daten durchführen. Ziel ist es durch Effektivität und Effizienz Kosten und Zeit einzusparen. Zusammenfassend gibt es drei Schutzklassen für die Datenträgervernichtung. 1. Klasse: steht für die normale Sicherheit bei internen Daten. 2. Klasse: steht für die höhere Sicherheit bei vertraulichen Daten. 3. Klasse: steht für die höchste Sicherheit bei besonders geheimen Daten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in Sachen Schutzklassen und Vernichtungsstufen und erstellen ihnen ein individuelles Angebot.
Sie können bei einer Datenträgervernichtung auf eine nachhaltige Entsorgung achten. Denn auch bei der Datenträgervernichtung bleiben wiederverwertbare Rohstoffe übrig. Nachdem die Datenträger restlos vernichtet sind, können diese Rohstoffe dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Ein erfolgreiches Beispiel ist das Altmetallrecycling. Altmetallrecycling ist ein effizienter Prozess. Er spart große Mengen an Strom und schont knappe Ressourcen und seltene Erden. Abgasemissionen, die während der Metallherstellung entstehen, können gesenkt werden. Nachhaltigkeit ist nicht als kurzfristiger Trend zu betrachten, sondern als gesellschaftlichen Wertewandel. Es geht um unseren gemeinsamen Lebensraum.
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