COREBO – Zertifiziert & geprüft
Bei der Datenträgervernichtung kommt auf Sicherheit an. Darunter verstehen wir die Einhaltung der DSGVO und und die restlose Löschung der Daten auf allen Datenträgern. Also eine gesetzeskonforme Datenträgervernichtung, die eine Datenrekonstruktion unmöglich macht. Sie können darüber hinaus auf ein umweltschonendes Unternehmen vor Ort setzten. Wir stehen seit unserer Gründung für . Unsere Datenträgervernichtung ist schnell, komfortabel preiswert und besonders sicher. Darüber hinaus ist ein Abbau und der Abtransport bei uns inklusive. Aber was sollte ein Unternehmen in Neuss für eine Datenträgervernichtung erfüllen? Ein Unternehmen muss vom ersten Moment Vertrauen erwecken. Die COREBO GmbH schafft in Neuss Vertrauen durch ihre Zertifizierungen. Unsere Ablaufprozesse wurden durch externe Qualitätsmanager geprüft. Als anerkannter zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellen wir eine gesetzeskonforme und sichere Datenträgervernichtung sicher.
Der komplette Vernichtungsprozess ist als lückenlose Entsorgungskette aufgebaut Das heißt, dass sich die Speichermedien während des ganzen Transports in Safe-Boxen befinden. Die Fahrtroute GPS-getrackt und überwacht wird. Die Datenträger wie Festplatten, Chipkarten, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder DVDs in gesicherten und videoüberwachten Räumen vernichtet werden. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzverordnung verpflichtet und der komplette Entsorgungsprozess wird dokumentiert. Ferner bieten wir einen bundesweiten Abholservice. Nicht zuletzt ist ein fachmännischer Abbau der Datenträger oder ganzer IT-Anlagen bei Bedarf möglich. Nähere Infos zu unseren Sicherheitsstufen 0-4, H-4, T-4 sowie E-4 und der DIN 66399 – 1-3 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. So können wir Sie ausführlich beraten und Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Nach DIN 66399 und durch gesicherte Prozesse sowie ständiger Aufsicht der Qualitätssicherung, vernichten wir Ihre analogen sowie digitalen Datenträger. Doch wen betrifft die DIN Norm? Im Wesentlichen betrifft die DIN 66399 alle Unternehmen in Neuss, die Prozesse zur Vernichtung von sensiblen Daten durchführen. Ziel der DIN 66399 ist durch Effektivität und Effizienz Kosten und Zeit einzusparen. Alles in allem gibt es drei Schutzklassen für die Datenträgervernichtung. 1. Klasse: steht für die normale Sicherheit bei internen Daten. 2. Klasse: steht für die höhere Sicherheit bei vertraulichen Daten. 3. Klasse: steht für die höchste Sicherheit bei besonders geheimen Daten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in Sachen Schutzklassen und Vernichtungsstufen und erstellen ihnen ein individuelles Angebot.
Die Lebensdauer einer HDD beträgt 5 bis 10 Jahre, aber Unternehmen tauschen die Speichermedien meist nach vier Jahren aus. Ein möglicher Datenverlust durch eine defekte Festplatte ist oft mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbunden. Darum ist ein Austausch alle 4 Jahre sehr wohl begründet. Auch weitere Datenträger verfügen über eine begrenzte Nutzungsdauer und sollten in entsprechenden Zeitabständen gewechselt werden. Der Bedarf nach Datenträgervernichtungen ist entsprechend hoch. Welchen Aufwand Datendiebe betreiben, um an sensible Unternehmensdaten zu gelangen wird leicht Unterschätzt. Setzten Sie auf eine sichere, also physische Datenträgervernichtung.
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