COREBO – Zertifiziert & geprüft
Wer seine Datenträger Entsorgen möchte muss auf eine sichere und besonders auf eine gesetzeskonforme Vernichtung achten. Welche Risiken gehen Sie andernfalls ein? Zum einen haben Sie als Unternehmen in Oberhausen gesetzliche Pflichten einzuhalten. Dies betrifft sowohl die Entsorgungsnachweispflicht als auch die DSGVO. Zum anderen können bei einer unsachgemäßen Datenträgervernichtung sensible Unternehmens- und Kundendaten an Dritte gelangen. Diese Szenario sollte unter keinen Umständen auftreten. Wir können nachweislich Ihre Datenträger sicher vernichten. Dies wurde unter anderem von externen Qualitätsmanagern überprüft. Beim Entsorgungsprozess halten wir die DSGVO ein und stellen umgehend einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus. Wir garantieren, dass sämtliche Daten auf den Datenträgern restlos gelöscht werden.
Beim Vernichtungsprozess sprechen wir von einer lückenlosen Entsorgungskette. Das heißt, dass sich die Speichermedien während des ganzen Transports in Safe-Boxen befinden. Die Datenträger wie Festplatten, Chipkarten, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder DVDs werden in gesicherten und videoüberwachten Räumen zerstört. Die komplette Fahrtroute wird GPS-getrackt und überwacht. Darüber hinaus wird der komplette Entsorgungsprozess dokumentiert und alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datenschutzverordnung verpflichtet. Wir bieten auch einen bundesweiten Abholservice. Nicht zuletzt ist ein fachmännischer Abbau der Datenträger oder ganzer IT-Anlagen bei Bedarf möglich. Nähere Infos zu unseren Sicherheitsstufen 0-4, H-4, T-4 sowie E-4 und der DIN 66399 – 1-3 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. So können wir Sie ausführlich beraten und Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Hinweis
Wir vernichten Ihre Datenträger nach DIN 66399. Doch wer ist von der DIN Norm betroffen? Im Wesentlichen sind alle Unternehmen in Oberhausen betroffen, die Prozesse zur Vernichtung von sensiblen Daten durchführen. Ziel der DIN 66399 ist durch Effektivität und Effizienz Kosten und Zeit einzusparen. Insgesamt gibt es drei Schutzklassen für die Datenträgervernichtung.
1. Klasse: steht für die normale Sicherheit bei internen Daten.
2. Klasse: steht für die höhere Sicherheit bei vertraulichen Daten.
3. Klasse: steht für die höchste Sicherheit bei besonders geheimen Daten.
Wir helfen Ihnen dabei
Vernachlässigen Sie bei der Datenträgervernichtung nicht den Umweltschutz. Auch bei der Datenträgervernichtung bleiben wiederverwertbare Rohstoffe übrig. Nachdem die Datenträger vernichtet sind, können diese Rohstoffe dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Ein erfolgreiches Beispiel ist das Altmetallrecycling. Altmetallrecycling ist ein effizienter Prozess. Er spart enorme Mengen an Strom und schont knappe Ressourcen und seltene Erden. Abgasemissionen, die im Laufe der Metallherstellung entstehen, werden reduziert. Nachhaltigkeit ist nicht als kurzfristiger Trend zu betrachten, sondern als gesellschaftlichen Wertewandel. Es geht um unseren gemeinsamen Lebensraum.
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