COREBO – Zertifiziert & geprüft
Sie sollten bei einer Datenträgervernichtung unbedingt auf eine sichere und gesetzeskonforme Vernichtung achten. Welche Gefahren gehen Sie andernfalls ein? Sie müssen gesetzliche Vorschriften einhalten Darunter fallen die DSGVO und die Entsorgungsnachweispflicht. Zum anderen können Dritte durch eine unsachgemäße Datenträgervernichtung an sensible Unternehmens- und Kundendaten gelangen. Dieses Szenario sollte unbedingt verhindert werden. Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen können wir nachweislich Ihre Datenträger sicher vernichten. Für die Zertifizierung mussten wir uns unter anderem von externen Qualitätsmanagern prüfen lassen. Beim Entsorgungsprozess halten wir die DSGVO ein und stellen umgehend einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus. Wir garantieren, dass sämtliche Daten auf den Datenträgern restlos gelöscht werden.
Beim Vernichtungsprozess sprechen wir von einer lückenlosen Entsorgungskette. Das bedeutet, dass die Datenträger in Safe-Boxen transportiert werden. Die Fahrtroute GPS-getrackt und überwacht wird. Die Speichermedien wie Festplatten, Chipkarten, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs oder DVDs in gesicherten und videoüberwachten Räumen vernichtet werden. Auch wird der komplette Entsorgungsprozess dokumentiert und alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datenschutzverordnung verpflichtet. Wir bieten auch einen bundesweiten Abholservice. Auch ein fachmännischer Abbau der Speichermedien oder ganzer IT-Anlagen ist bei Bedarf möglich. Nähere Infos zu unseren Sicherheitsstufen 0-4, H-4, T-4 sowie E-4 und der DIN 66399 – 1-3 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. So können wir Sie ausführlich beraten und Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Wir vernichten Ihre Datenträger nach DIN 66399, durch gesicherte Prozesse sowie ständiger Überwachung der Qualitätssicherung. Doch wer ist von der DIN Norm betroffen? Grundsätzlich betrifft die DIN 66399 alle Unternehmen in Paderborn, die Prozesse zur Vernichtung von sensiblen Daten durchführen. Das Ziel der DIN 66399 ist durch Effektivität und Effizienz Kosten und Zeit einzusparen. Alles in allem gibt es drei Schutzklassen für die Datenträgervernichtung. 1. Klasse: steht für die normale Sicherheit bei internen Daten. 2. Klasse: steht für die höhere Sicherheit bei vertraulichen Daten. 3. Klasse: steht für die höchste Sicherheit bei besonders geheimen Daten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in Sachen Schutzklassen und Vernichtungsstufen und erstellen ihnen ein individuelles Angebot.
Die Lebensdauer einer HDD beträgt fünf bis zehn Jahre, aber in Unternehmen werden die Datenträger meist nach vier Jahren ausgetauscht. Ein Datenverlust durch eine defekte Festplatte ist oft mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Darum ist ein Austausch alle vier Jahre durchaus gerechtfertigt. Auch andere Datenträger verfügen über eine begrenzte Lebensdauer und müssen in entsprechenden Zeitabständen getauscht werden. Der Bedarf nach Datenträgervernichtungen ist entsprechend hoch. Datendiebe betreiben unerwartet viel Aufwand, um an sensible Unternehmensdaten zu gelangen. Setzten Sie auf eine sichere, also physische Datenträgervernichtung.
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