Im Durchschnitt produziert jeder Deutsche pro Jahr 23 kg Elektroschrott. Doch dieser darf laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bereits seit März 2005 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen elektrische und elektronische Altgeräte abgegeben und verwertet werden.
Merkmale zum Erkennen von Elektroschrott
Elektroschrott, auch E-Schrott, bezeichnet den Abfall von Geräten, die für ihre Funktion Strom benötigen. Dazu zählen Haushaltsgeräte, Smartphones oder Fernseher. Aber auch Geräte, welche Strom erzeugen, übertragen und messen, wie Lade- und Verlängerungskabel, gehören dazu. Dabei ist es egal, ob die elektrische Komponente fest verbaut ist oder einzeln vorliegt.
Batterien und Akkus zählen zwar nicht zum Elektroschrott, müssen aufgrund giftiger Inhaltsstoffe jedoch auch fachgerecht entsorgt werden. Zudem gibt es weitere Ausnahmen. Im Gegensatz zu Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und LEDs, müssen Glüh- und Halogenlampen nicht als Elektroschrott entsorgt werden. Auch medizinische Geräte, wie Herzschrittmacher, sind von der Regel ausgenommen.
Ob ein Gerät im Restmüll entsorgt werden darf, ist durch das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne erkennbar. Dieses dient zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Symbol befindet sich auf dem Gehäuse des Gerätes oder in der Bedienungsanleitung und gibt an, dass eine fachgerecht Entsorgung notwendig ist. Bei älteren Geräten kann eine solche Angabe fehlen.
Die Bedeutung von Recycling für Wirtschaft und Umwelt
Durch die fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott, kann dieser dem Recyclingprozess zugeführt werden. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig.
Zum einen enthalten viele elektrische und elektronische Geräte Stoffe, welche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber können bei falscher Entsorgung den Boden sowie das Grundwasser belasten und die Umwelt nachhaltig schädigen. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), wie sie beispielsweise in alten Kühlschränken enthalten sind, schädigen bei der Freisetzung zusätzlich die Ozonschicht.
Neben den umweltbedingten Faktoren, gibt es auch vorteilhafte wirtschaftliche Aspekte.
Elektroschrott enthält neben Giftstoffen nämlich auch Ressourcen, welche wiederverwertet werden können. Rohstoffe wie Gold, Kupfer, Aluminium oder Platin werden aussortiert und aufbereitet. Somit sind Unternehmen weniger vom Weltmarkt abhängig, sodass Preisschwankungen geringere Auswirkungen haben.
Das Recyceln von Materialien schont die Umwelt, da weniger natürliche Ressourcen benötigt und abgebaut werden.
Abgabemöglichkeiten für Privatpersonen
Verbraucher haben vielzählige Möglichkeiten ihre Altgeräte abzugeben. Sowohl für den Einzelhandel, als auch den Onlinehandel gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Rücknahmepflicht. Diese orientiert sich an der Verkaufs- bzw. Lagerfläche des Händlers. Für die gesetzliche Verpflichtung muss die Fläche mindestens 400 m² groß sein.
Solche Händler müssen Elektrokleingeräte, mit äußeren Abmessungen unter 25 cm, bedingungslos annehmen. Das Gerät muss weder bei diesem Händler gekauft worden sein, noch muss der Kauf eines Neugerätes getätigt werden.
Zur Rücknahme von Elektrogroßgeräten mit Abmaßen über 25 cm, ist der Händler nur verpflichtet, wenn ein entsprechendes Neugerät gekauft wird.
Da sich teilweise nur schwer einschätzen lässt, ob eine gesetzliche Pflicht besteht, lohnt es sich beim Händler nachzufragen. Denn viele Unternehmen bieten einen solchen Service freiwillig an.
Im Onlinehandel wird die Rücknahme so organisiert, dass entweder eine Abgabestelle in zumutbarer Entfernung genannt wird oder der Anbieter eine kostenlose Rücksendung anbieten muss.
Je nach Kommune ist auch die Abholung des Elektro- und Computerschrotts durch den Sperrmüll möglich.
Alternativ kann der Schrott zum Wertstoffhof gebracht werden. Da nicht jeder Wertstoffhof jeden Schrott annimmt, sollte man sich vorher diesbezüglich informieren.
Elektroschrott darf nur bei registrierten Rücknahmestellen entsorgt werden. Unseriöse Angebote wie Schrottsammlungen, welche mit Briefkastenflyern werben, exportieren den Schrott oftmals illegal nach Afrika oder Asien.
Entsorgungsanforderungen an Betriebe
An Unternehmen und Betriebe richten sich hohe bürokratische Anforderungen im Bezug auf das Entsorgen von Elektroschrott.
So muss ein detailliertes Abfallregister geführt werden. Dieses gibt Auskunft über Menge und Art des Schrotts sowie Zeitpunkt der Abgabe.
Außerdem müssen Unternehmen, welche Altgeräte annehmen, die Stiftung ear (Elektro- Altgeräte Register) über die Menge bzw. das Gewicht der gesammelten Geräte informieren. Ab bestimmten Abfallmengen muss ein Abfallbeauftragter ernannt und geschult werden.
Grundlage dieser Maßnahmen ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Hersteller und Händler, die Waren in Umlauf bringen, müssen auch Verantwortung für ihre Entsorgung tragen.
Recyclingprozess von Altgeräten
Die gesammelten Geräte werden anschließend fachgerecht zerlegt. Dadurch wird die sichere Entsorgung der enthaltenen Giftstoffe gewährleistet. Gleichzeitig können so die Rohstoffe aussortiert werden. Diese werden aufbereitet und mithilfe verschiedener Verfahren recycelt.